Das besondere Kombi-Angebot:
Zum GrundwerkDas Recht der betrieblichen Altersversorgung unterliegt ständigen Neuerungen. Die Loseblattausgabe garantiert die schnellstmögliche Einarbeitung aktueller Entwicklungen.
Der Kommentierung ist ein allgemeiner rechtlicher Teil vorangestellt, der alle praxisrelevanten Fragen der betrieblichen Altersversorgung, die nicht unmittelbar im BetrAVG geregelt sind, behandelt.
Die Kommentierung des Gesetzes selbst legt besonderen Wert auf eine ausführliche und übersichtliche Gliederung der einzelnen Abschnitte. Der "Höfer" bietet somit zweierlei: systematischen Überblick über die Materie einerseits, direkten Zugriff auf die konkreten Einzelfragen andererseits.
Zur ErgänzungslieferungDie 30. Ergänzungslieferung mit dem Stand März 2024 befasst sich mit folgenden Themen:
Reine Beitragszusage
- Völlige Neufassung des § 22 BetrAVG
- Kollektives Ansparmodell
- Zusatzreserve durch das Sicherungsvermögen
- Ausgestaltung des Puffers für Rentner
Kurzfristzusagen
- Jährlich erneute Zusage einjährigen Invaliditäts- und Todesfallschutzes
- Unverfallbarkeit
- Betriebliche Übung
Entfallen der Hinzuverdienstgrenzen für die Altersleistung
- Neuregelungsbedarf
- Anrechnung Erwerbseinkommen
Versorgungsausgleich
- Völlige Neufassung Kapitel 14 Versorgungsausgleich
- Ausgleich beitragsorientierter Leistungszusagen
- Wechsel von Arbeitnehmer zu Unternehmer
Leistungsformen und Leistungsvoraussetzungen
- Kapital statt Rente, Rechtsprechung
- Wertpapiergebundene Versorgungszusagen
- Beitragsorientierte Leistungszusagen, Mindestleistung
- Invaliditätsleistung nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Späteheklauseln
- Teilzeitbeschäftigung und Endgehaltszusagen
- Entgeltumwandlungszuschuss aus § 1a Abs. 1a BetrAVG
Die wesentliche Rechtsprechung des BAG und des BGH zur Betrieblichen Altersversorgung wurde mit Stand März 2024 eingearbeitet.
ZielgruppeFür Unternehmen und deren Beraterinnen und Berater sowie für Richterschaft, Anwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Betriebsräte und Rechtswissenschaft.